Hausärztliche Hilfe am Lebensende

Abrechnung der palliativmedizinischen Versorgung nach EBM

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Die Berechnung der palliativmedizinischen Leistungen im EBM-Hausarztkapitel ist weder an eine besondere Qualifikation noch an eine KV-Genehmigung gebunden.

Die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender ist eine hausärztliche Kernaufgabe. Passend dazu gibt es in den EBM-Kapiteln 3.2.5 bzw. 4.2.5 jeweils vier Gebührenpositionen für die palliativmedizinische Versorgung, die nur von Hausärztinnen und -ärzten angesetzt werden können.