Abrechnung des Check-Up – das gilt seit dem 1. April im EBM

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Hier was ge­strichen, da was ergänzt – fertig ist die EBM-Änderung.

Sechs Monate hatte der Bewertungsausschuss Zeit, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Juli 2018 neu gestaltete Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie im EBM umzusetzen. Herausgekommen ist Stückwerk. Klar ist: Seit April kann man für den Check-up weiter die Nr. 01732 EBM berechnen und bekommt dafür 34,63 Euro.