EBM, GOÄ, UV-GOÄ – wer soll das bezahlen?

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Die Erstattung von Kosten ist überall anders geregelt.

Kosten aus der Patientenbehandlung müssten eigentlich einfach abzurechnen sein. So ist es leider nicht – insbesondere nicht beim EBM. Der Praxisinhaber muss aufpassen, dass er nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt.