Kein Steuerabzug für „Notfallpraxis“ im Keller

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Augenärztin versorgt Patienten auch zu Hause.

Unterliegen Kosten für einen Behandlungsraum im privaten Wohnhaus dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten. Eine Augenärztin will Sonderbetriebsausgaben für einen Notbehandlungsraum steuerlich geltend machen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten das ab.