Akne inversa: GKV bezahlt Bestrahlung
Pressemitteilung – G-BA
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Die Behandlung gesetzlich Versicherter mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz – zusätzlich zur topischen Antibiotikatherapie – kann voraussichtlich ab Herbst 2026 über die KV abgerechnet werden.
Das teilt der G-BA mit. Vorgesehen ist ein Behandlungszyklus von höchstens acht Sitzungen im Abstand von zwei Wochen. Die Indikationsstellung obliegt Hautärztinnen und -ärzten. Behandeln dürfen u. a. auch Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin sowie für Kinder- und Jugendmedizin. Die EBM-Regeln hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten zu treffen.