Baden-Württemberg: Rettungsschirm für HzV und Facharztverträge der AOK

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Bei Honorarminderungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal soll der regionale Rettungsschirm bis zu 90 % des Honorars garantieren.

Einige Verbände und Krankenkassen in Baden-Württemberg halten die wirtschaftliche Absicherung von Ärzten in Selektivverträgen angesichts der Coronapandemie für unzureichend. Sie haben daher einen eigenen, regionalen Rettungsschirm vereinbart.