GOÄ: Erhellende Einblicke in Legenden und Verzeichnisse
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Für eine eingehende Beratung sieht die GOÄ die Nr. 3 vor. Zwecks Kombination von Leistungen kann es aber sinnvoll sein, auf die Nr. 3 zu verzichten und anders abzurechnen. Auch bei Analogleistungen gilt es nachzudenken.