Nr. 70 GOÄ

Medikationsplan privat abrechnen: Bundesärztekammer empfiehlt Nr. 70 GOÄ

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Ein Medikationsplan soll alle Präparate, die Patienten einnehmen, samt Dosierung auflisten.

Bei der Privatabrechnung von Medikationsplänen greifen Ärzte oft zu den falschen GOÄ-Nummern. Die Bundesärztekammer erklärt, wie es richtig geht.