Erstversorgung nach UV-GOÄ

UV-GOÄ: Erstversorgung mit und ohne Überweisung zum D-Arzt

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Die Hinweise der Unfallversicherungsträger sind zu beachten. (Agenturfoto)

Seit dem 1. April 2022 gibt es einen geänderten Arbeitshinweis der UV-Träger, der auch den Ansatz der Nr. 125 UV-GOÄ im Fall einer Überweisung an den D-Arzt vorsieht. Wie wirds gemacht?