UV-GOÄ vereinfacht – jede Unfallhilfe ist zu melden

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Bei der Erstversorgung eines Unfallverletzten muss der behandelnde Arzt nun in jedem Fall eine ärztliche Unfallmeldung abgeben.

Ein Koch hat sich am Herd die rechte Hand verbrannt. Dr. Gerd W. Zimmermann erläutert, wie Erstversorgung und Unfallmeldung nach UV-GOÄ abzurechnen sind.