Berufskrankheiten: UV-GOÄ für Gärtner und Maurer

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Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist relevant, wie viele Jahre der Patient im Freien gearbeitet hat.

Wenn Sie das nächste Mal eine aktinische Keratose diagnostizieren, fragen Sie nach dem Arbeitsfeld des Patienten. Unter Umständen handelt es sich ja um eine Berufskrankheit und Sie können über die UV-GOÄ versorgen und abrechnen.