UV-GOÄ im Coronamodus: Behandlung von Arbeitsunfällen jetzt per Video möglich

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Aufgrund der aktuellen Umstände werden begründete Verzögerungen bei der Berichtspflicht akzeptiert.

Die Coronapandemie hat auch in der Unfallversicherung zu Anpassungen geführt. Von einigen Vorgaben des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger kann nun abgewichen werden. Der Einsatz von Videosprechstunden ist übergangsweise möglich.