Lücken bei den Zeitvorgaben füllen

Leichenschau: So werden Untersuchung, Recherchen und Reiseaufwand abgerechnet

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Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung.

Abschnitt B VII GOÄ regelt das Honorar für die Leichenschau. Die Leistungen sind betriebswirtschaftlich ­kalkuliert. Es gibt allerdings Lücken, die man füllen kann.