GOÄ: Wie die Zeitangaben für die Leichenschau zu verstehen sind
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Die Zeitvorgaben von 20 Minuten bei der Nr. 100 GOÄ, von 40 Minuten bei der Nr. 101 und von 10 Minuten bei der Nr. 102 beziehen sich ausschließlich auf die Untersuchung der Leiche? Diese Auffassung wird seit Inkrafttreten der neuen Leichenschau-Abrechnung im Januar in etlichen Publikationen verbreitet. Doch das ist nicht richtig!