Büro im Privathaus: Paare können den Kostenabzug verdoppeln

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Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung - Jeder Steuerpflichtige darf bis zu 1250 Euro fürs Arbeitszimmer geltend machen.

Der Bundesfinanzhof zeigt sich beim häuslichen Arbeitszimmer oder Büro spendabler. Er erkennt nun steuerliche Vorteile pro Person bis zum Höchstbetrag an.