Legasthenie - Fiskus vereinfacht das Absetzen von Therapiekosten

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Wann bei Legasthenie eine ärztliche Bescheingung zur Diagnose und Behandlung genügt.

Um Behandlungskos­ten einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung abzusetzen, reicht jetzt in vielen Fällen eine einfache Bestätigung des Arztes aus. Aber nicht immer.