Überaltete Gebührenordnung für Ärzt:innen soll endlich reformiert werden
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Die BÄK ist mit ihrer Geduld am Ende. Da bestimmte Leistungen in der veralteten GOÄ nicht adäquat vergütet werden, weist sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit von abweichenden Honorarvereinbarungen hin.