GOÄ-Reform

Privatliquidation: Honorare wie mit neuer GOÄ

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Die Reform der GOÄ steht noch aus, die BÄK hat rechtskonforme Hinweise zur Abrechnung persönlicher Leistungen erteilt.

„Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.“ Auf diese Schlussformel haben sich Bundesärztekammer und die ärztlichen Verbände bzw. Fachgesellschaften in einer Resolution geeinigt.