Wohnungs(ver)kauf für Kinder

Bundesfinanzhof schränkt Selbstnutzung von Immobilien ein und sieht Steuerpflicht

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Den Kindern fürs Studium mal eben eine Wohnung kaufen – laut Steuerberatern eine gängige Praxis.

Bislang galten Wohnungen als selbst genutzt, wenn die eigenen Kinder darin lebten. Dies wurde nun in einem höchstrichterlichen Urteil eingeschränkt – mit steuerlichen Folgen.