Hauskauf von Patientin ist keine unerlaubte Zuwendung – Arzt vom Verstoß gegen Standesregeln freigesprochen

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Als Arzt muss nicht jegliche Geschäftsbeziehung unterbleiben.

Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem angemessenen Preis kauft, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin einen Arzt vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen.