Bundesfinanzhof regelt Altfälle fälschlicherweise gezahlter Umsatzsteuer

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Fälschlicherweise gezahlte Umsatzsteuer kann zurückgefordert werden.

Seitdem individuelle Zytostatika für steuerfrei erklärt wurden, rangeln Privatversicherer mit Krankenhäusern um die Rückzahlung der Umsatzsteuer. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof: Fälschlicherweise für die Herstellung von Krebsmedikamenten gezahlte Umsatzsteuer kann zurückgefordert werden – teilweise und unter Umständen.