Urologe von BVerG abgewiesen

Bundesverfassungsgericht: Honorar gibt's nur mit Intimfotos

Medical-Tribune-Bericht
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Bundesverfassungsgericht beschließt: Bei Eingriffen im Intimbereich gibt es nur Honorar bei vorliegender Fotodokumentation.

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Vertragsärztinnen und -ärzte müssen auch bei bestimmten Eingriffen im Intimbereich Fotos anfertigen, um Honorar zu erhalten. Die Pflicht sei verhältnismäßig.

Vertragsärztinnen und -ärzte müssen auch manche Eingriffe im Intimbereich fotografisch dokumentieren, um dafür Honorar zu erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Es lehnte die Verfassungsbeschwerde eines Urologen zur Entscheidung ab, der sich gegen diese Auflage gewehrt hatte.

Der Arzt hatte im zweiten Quartal 2012 in vier Fällen gewebeerhaltende Eingriffe bei Phimose durchgeführt – konkret Präputium- und Frenulumplastiken. Die KV Brandenburg verweigerte ihm die Vergütung, weil er die nach EBM vorgeschriebene Bilddokumentation nicht vorgelegt hatte. Der Arzt zog durch alle Instanzen, ohne Erfolg.

Dokumentationspflichtschützt Finanzen der GKV

Vor dem Bundesverfassungsgericht argumentierte er, die Pflicht zur Bilddokumentation greife unverhältnismäßig in die Intimsphäre seiner Patienten ein. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen dies zurück. Die Verfassungsbeschwerde sei bereits unzulässig, weil der Arzt nicht substanziell dargelegt habe, warum die Regelung verfassungswidrig sein soll. Außerdem verfolge die Dokumentationspflicht ein legitimes Ziel – sie stelle sicher, dass nur medizinisch indizierte Leistungen von den Krankenkassen finanziert werden, nicht aber religiös oder ästhetisch motivierte Eingriffe. Die Anforderung sei auch verhältnismäßig. Vertragsärztinnen und -ärzte seien „in erhöhtem Maße den Einwirkungen sozialstaatlicher Gesetzgebung ausgesetzt“. Es sei zumutbar, sie zur Sicherung einer korrekten Abrechnung zu weitergehender Dokumentation heranzuziehen.

Quelle: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1.10.2025; Az.: 1 BvR 985/24

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