COVID-19 kann als Arbeitsunfall gelten – unabhängig vom beruflichen Infektionsrisiko

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Im Einzelfall kann ein nachweislich massives Infektionsgeschehen im Unternehmen des Patienten ausreichen.

Ein Patient hatte Kontakt zu einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person? Mediziner sollten unbedingt fragen, wo das war. Bestand der Kontakt im Betrieb oder auf dem Hin- oder Rückweg, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. An den D-Arzt soll trotzdem nicht verwiesen werden.