Wahlärztliche Tätigkeiten

Wahlärztliche Tätigkeiten doppelt versteuert – wann ist eine Korrektur möglich?

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Medical Tribune
Korrekturen seitens des Finanzamts sind nur möglich, sofern Irrtümer nicht grob selbst verschuldet sind.

Ein Chefarzt versteuerte seine Einnahmen aus wahlärztlichen Tätigkeiten versehentlich doppelt. Das Finanzamt muss eine Korrektur ermöglichen, entschied der Bundesfinanzhof.