EBM-Vergütung und Impfquoten

EBM gibt der „Impfquote“ eine neue Bedeutung

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Seit dem 1. Januar 2026 ist mit der Vorhaltepauschale und den Zuschlägen 03040 bis 03042 EBM zu rechnen. In allen Fällen spielen Impfungen eine wichtige Rolle.

2026 verknüpfen neue EBM-Regeln Impfleistungen mit der Vorhaltepauschale. Unklare Zählweisen und fehlende Vorgaben zu Kombiimpfstoffen machen die hausärztliche Honorarkalkulation unsicher.