EBM-Reform: Gynäkologie, Urologie und onkologische Sonderleistungen

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Die erhöhten Grundpauschalen in der Urologie führen zu einem Honorarzufluss.

Seit 2012 hatten KBV und Kassen den Auftrag, eine EBM-Reform zu beraten. Ihr Verhandlungsergebnis soll jetzt im April 2020 endlich in Kraft treten. Nachdem wir in der ersten Folge bereits die Auswirkungen in der internistischen Onkologie und den fachübergreifenden Bereichen betrachtet haben, werfen wir jetzt einen Blick auf die Gynäkologie, die Urologie und die onkologischen Sonderleistungen.