Empfehlung zur Analogabrechnung von Corona-Schnelltests

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Zur analogen Abrechnung von Schnelltests auf SARS-CoV-2 rät die BÄK zur Nr. 4648 GOÄ.

Wie sind Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 bei Privatpatienten abzurechnen? Eine Empfehlung der BÄK gibt Antwort.