„Entkrampfte“ Heilmittelverordnung - Lymphdrainage soll künftig ohne Regressangst verschrieben werden können
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Bei Erkrankungen, die auf der „Diagnoseliste zum besonderen Verordnungsbedarf“ geführt werden, ist seit 2017 das Genehmigungsverfahren entfallen. Entsprechende Heilmittelverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nun wird diese Anti-Regress-Liste erweitert.