„Entkrampfte“ Heilmittelverordnung - Lymphdrainage soll künftig ohne Regressangst verschrieben werden können

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Auch Lymphdrainage soll künftig ohne Regressangst verschrieben werden können!

Bei Erkrankungen, die auf der „Diagnoseliste zum besonderen Verordnungsbedarf“ geführt werden, ist seit 2017 das Genehmigungsverfahren entfallen. Entsprechende Heilmittelverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nun wird diese Anti-Regress-Liste erweitert.