Anziehen der Praxiskleidung

Anziehen der Praxiskleidung gehört zur Arbeitszeit

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Umkleidezeit gehört zur Arbeitszeit und muss vergütet werden.

Ein beliebtes Streitthema ist immer wieder, ob die Zeit, die Praxismitarbeitende zum Anziehen der Praxiskleidung benötigen, vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.