Anziehen der Praxiskleidung gehört zur Arbeitszeit
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Ein beliebtes Streitthema ist immer wieder, ob die Zeit, die Praxismitarbeitende zum Anziehen der Praxiskleidung benötigen, vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.
Ein beliebtes Streitthema ist immer wieder, ob die Zeit, die Praxismitarbeitende zum Anziehen der Praxiskleidung benötigen, vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.