Cannabis ohne Genehmigung: G-BA-Beschluss regelt Voraussetzungen
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Seit dem 17. Oktober 2024 dürfen bestimmte Fachärztinnen und -ärzte, z. B. für Allgemein- sowie Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.