Gewerbesteuer für Freiberufler: Was sollten Chefs besser selbst machen?

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Eine persönliche Leistungserbringung liegt z.B. vor, wenn der selbstständige Arzt die Patienten-Voruntersuchungen durchführt.

Nur der „echte“ Freiberufler ist von der Gewerbesteuer befreit, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, das auch auf Ärzte übertragbar ist.