Honorar 2027: Was sich für Hausarztpraxen ändert
Der Bewertungsausschuss hat für 2027 den Orientierungs(punkt)wert – rund 13 Cent – und die Empfehlungen für die Veränderungsraten in den KV-Regionen festgelegt. Wie wirkt sich das unter dem Einfluss des Spargesetzes aufs Honorar aus?
Die Säulen des Honorars 2027 im Schnellüberblick
Der Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 % auf 13,0207 Cent.
Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate liegt im Bundesdurchschnitt bei 0,41 %
Die gesetzliche Obergrenze für die Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beträgt 2027 3,42 %.
Entbudgetierte hausärztliche Leistungen werden grundsätzlich weiterhin nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet.
Bei steigenden Leistungsmengen kann eine Kostendegression das zusätzliche Honorar mindern.
Bei Präventionsleistungen ist die künftige extrabudgetäre Vergütung noch nicht abschließend geklärt.
Honorarverluste sind bei Hausärztinnen und -ärzten 2027 nur möglich, wenn sie bei der Abrechnung von entbudgetierten und präventiven EBM-Leistungen zurückstecken statt nach vorne zu gehen.
Diese drei Faktoren bestimmen das Honorar 2027
Drei Elemente beeinflussen das Honorar der Vertragsärztinnen und -ärzte im kommenden Jahr: Die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten (siehe Tabelle) sind Empfehlungen für die Festlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), über die ab Herbst regional verhandelt wird. Die Zahlen sind nicht endgültig, da sich der Bewertungsausschuss (BA) wegen der neu geregelten Abgrenzung der MGV ab 2027 eine weitere Berechnung vorbehalten hat. Gravierende Änderungen sind aber nicht zu erwarten. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Demografierate 0,07 % und die diagnosebezogene Veränderungsrate 0,75 %. Im Mittel bedeutet das für 2027 einen Zuwachs der MGV um 0,41 %, wobei es regional deutliche Unterschiede gibt.
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