Hygienezuschlag verlängert

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Ab Oktober darf der Hygienezuschlag nur noch zum 1,0-fachen Satz berechnet werden.

Der Hygienezuschlag für Ärzte und die Ausnahmeregeln zur Telemedizin in der Psychotherapie wurden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens erneut verlängert. Für den Zuschlag gelten allerdings Einschränkungen.

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