Coronaimpfung zwischen Abrechnungsaufwand und Übergangsregeln
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Ab 1. Oktober 2022 müssen die Praxen bei der Abrechnung der SARS-CoV-2-Impfungen extrem gut aufpassen. Denn ein Satz im neuen Infektionsschutzgesetz wirkt sich direkt auf den Abrechnungsmodus der COVID-Impfungen aus. Die Coronavirus-Impfverordnung wurde entsprechend angepasst.