Coronaimpfung

Coronaimpfung zwischen Abrechnungsaufwand und Übergangsregeln

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Neue Impfstoffverträge sollen sich bald vielleicht an den alten orientieren.

Ab 1. Oktober 2022 müssen die Praxen bei der Abrechnung der SARS-CoV-2-Impfungen extrem gut aufpassen. Denn ein Satz im neuen Infektionsschutzgesetz wirkt sich direkt auf den Abrechnungsmodus der COVID-Impfungen aus. Die Coronavirus-Impfverordnung wurde entsprechend angepasst.