Post-COVID ...

Post-COVID ...: ... ist besonderer Verordnungsbedarf

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Ärzt:innen können von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen kalkulieren.

Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.