Gewinnverschiebungen um den Jahreswechsel nur noch bedingt zulässig
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Normalerweise ermitteln Ärzte ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, d.h., es sind alle Zahlungen des Geschäftsjahres aufzuführen. Durchbrochen wird dieses sog. „Kassenprinzip“ nur durch ständig wiederkehrende Ausgaben, die man zehn Tage vor oder nach Jahresende leistet und dann z.B. ins alte Jahr ziehen darf. Für Freiberufler ist das die einzige Möglichkeit, Gewinne etwas zu verschieben.