Koloskopie nach iFOBT gehört nicht zur Vorsorge
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
„Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Stuhltest müssen als kurative Untersuchungen abgerechnet werden.“ So hat es der Erweiterte Bewertungsausschuss im Sinne des GKV-Spitzenverbandes beschlossen. Die KBV erwägt, dagegen zu klagen.