Koloskopie nach iFOBT gehört nicht zur Vorsorge

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Klarstellung im EBM.

„Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Stuhltest müssen als kurative Untersuchungen abgerechnet werden.“ So hat es der Erweiterte Bewertungsausschuss im Sinne des GKV-Spitzenverbandes beschlossen. Die KBV erwägt, dagegen zu klagen.