Long COVID zieht in den EBM ein

Long COVID zieht in den EBM ein

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Long COVID zieht in den EBM ein.

Bei Patientinnen und Patienten mit einem Nachweis oder einem Verdacht auf COVID-19 können seit Januar 2025 fünf neue EBM-Leistungen abgerechnet werden. Ein Fallbeispiel zeigt das für die Hausarztpraxis.