Krankenkasse muss Krebspatient:innen Kryokonservierung als Privatleistung bezahlen
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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bei Versicherten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen, die Kosten für eine Kryokonservierung weiblicher bzw. männlicher Keimzellen und von Keimzellgewebe übernehmen – auch wenn diese mangels Alternativen von einem nicht zugelassenen Leistungserbringer erfolgt. So ein Urteil des Landessozialgerichtes Bayern.