Land muss Podologen sektorale Zulassung ermöglichen

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Die Krankenkassen bezahlen nur ein ärztlich verordnetes Heilmittel bei Diabetes.

Podologen können auch ohne Überweisung vom Arzt Heilbehandlungen an Füßen vornehmen – als Heilpraktiker. Thüringen muss nun aufgrund einer Gerichtsentscheidung eine Prüfungsordnung erlassen, Prüfungen abnehmen und die sektorale Heilpraktikerarbeit erlauben.