Leistungskürzung nach HzV-Regelwerksprüfung kam für Hausärztin überraschend

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Widerspruch einlegen ist möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll.

Die Hausärztin in einer bayerischen Kleinstadt ist verblüfft: Die KV hat die Abrechnung von ihren seit Langem bekannten Patienten verweigert, mit der Begründung, es handele sich um HzV-Patienten.