Terminale Krankheiten begründen keinen Anspruch auf nicht zugelassene Arzneimittel
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Selbst bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Arzneimittel, die wegen einer negativen Prüfung nicht für die jeweilige Indikation zugelassen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.