Arzneimittelsicherheit

Terminale Krankheiten begründen keinen Anspruch auf nicht zugelassene Arzneimittel

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Medikamente, die nicht für eine bestimmte Indikation zugelassen sind, werden selbst bei tödlich verlaufenden Krankheiten nicht von der Kasse erstattet - das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Selbst bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Arzneimittel, die wegen einer negativen Prüfung nicht für die jeweilige Indikation zugelassen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.