Medikationsplan auch für ASV-Patienten

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ASV-Patienten haben Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden.

Patienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung haben Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden.