Mehr Möglichkeiten für die Videosprechstunde

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Bei der Abrechnung der Videosprechstunde tut sich was.

Seit dem 1. April ist die Videosprechstunde nicht mehr ausschließlich an den Zweck der Verlaufskontrolle bei definierten Krankheitsbildern und Indikationsbereichen gebunden. Auch Psychotherapeuten können die 01439 jetzt abrechnen.