Wie das Gesundes-Herz-Gesetz die Entbudgetierung ergänzt
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Wenn das Gesundes-Herz-Gesetz so kommt, wie vom Bundeskabinett vorgesehen, werden die Praxisteams zusätzliche Präventionsaufgaben übernehmen. Die Kassen müssen ihre Versicherten darauf hinweisen. Dass passt gut zu den avisierten Versorgungs- und Vorhaltepauschalen.