G-BA-Beschluss

Zweitmeinung vor kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen

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Vor kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen haben Versicherte künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.

Bestimmte Facharztgruppen können bald als Zweitmeiner vor kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen tätig werden. Was bei der Abrechnung zu beachten ist.