Zweitmeinung bei Rücken-OPs

Zweitmeinung bei Rücken-OPs: auch einige Hausärzte berechtigt

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Hausärzte brauchen als Zweitmeiner die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“.

Vor planbaren Eingriffen an der Wirbelsäule haben Versicherte künftig einen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Auch Hausärzte dürfen die Leistung erbringen, sofern sie über eine bestimmte Zusatzbezeichnung verfügen.