Zweitmeinung bei Rücken-OPs: auch einige Hausärzte berechtigt
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Vor planbaren Eingriffen an der Wirbelsäule haben Versicherte künftig einen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Auch Hausärzte dürfen die Leistung erbringen, sofern sie über eine bestimmte Zusatzbezeichnung verfügen.