750 Ärzte bieten Zweitbeurteilungen an – Auswirkungen auf Fallzahlen ungewiss

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Die erste Evaluation des G-BA soll 2023 zeigen, wie das Angebot genutzt wird.

Für bestimmte Indikationen räumt der Gesetzgeber seit Dezember 2018 Patienten das Recht ein, eine medizinische Entscheidung mithilfe einer ärztlichen Zweitmeinung zu hinterfragen. Ob das Verfahren die Mengenausweitungen wie erwartet bremst, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.