Mit dem neuen Jahr hält ein noch unerkannter Kontrolleur Einzug in die Praxen
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Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie medizinische Einrichtungen, die an der ambulanten Versorgung teilnehmen, sind zur Kodierung von (Behandlungs-)Diagnosen verpflichtet. Mit der ePA werden aber auch Patient:innen die Diagnosen und Abrechnungspositionen einsehen können.