GOÄ-Novellierung

Werden psychotherapeutische Leistungen vorgezogen?

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Bekannterweise wird dem Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen auf politischer Ebene eine hohe Relevanz eingeräumt.

Zum 1. Juli 2024 haben Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein) neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen vereinbart. Betroffen sind ausschließlich psychotherapeutische Leistungen.