Werden psychotherapeutische Leistungen vorgezogen?
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Zum 1. Juli 2024 haben Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein) neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen vereinbart. Betroffen sind ausschließlich psychotherapeutische Leistungen.